- geschützte Biotope
- geschützte Biotope,Biotope, die wegen ihrer Gefährdung einen generellen naturschutzrechtlichen Schutz genießen, unabhängig von ihrer besonderen Ausweisung im Rahmen einer der im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vorgesehenen Schutzgebietskategorien. Alle Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, sind damit unzulässig. Zu diesen besonders geschützten Biotopen, den so genannten »§ 20 c-Biotopen«, gehören u. a. Moore, Sümpfe, Röhrichte, bestimmte Nasswiesen, Quellbereiche, naturnahe Fließgewässer, Verlandungszonen stehender Gewässer, offene Binnendünen, verschiedene Heiden, Borstgras- und Trockenrasen, Bruch-, Sumpf- und Auwälder, verschiedene Küsten-, Fels- und Alpenbiotope. Einige Bundesländer haben hier noch weiter gehende Vorschriften erlassen, die z. B. auch Streuobstwiesen, Trockenmauern mit einbeziehen. Der besondere Biotopschutz hat in den letzten Jahren in der Naturschutzpraxis, z. B. im Zusammenhang mit der Eingriffsregelung, zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Universal-Lexikon. 2012.